+ 49 (0)800 1610196 info@pflegeschule-vfa.de
Ausbildung

Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent

Staatlich anerkannt
Ausbildungsziel

Die Ausbildung für generalistisch ausgebildete Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten soll insbesondere dazu befähigen, Pflegefachpersonen bei der Erfüllung pflegerischer Aufgaben zu unterstützen, deren Anordnungen fachgerecht unter entsprechender Aufsicht durchzuführen, die durchgeführten Maßnahmen den fachlichen und rechtlichen Anforderungen entsprechend zu dokumentieren und die erforderlichen Informationen weiterzuleiten.

Dementsprechend soll die Ausbildung, entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur Mitwirkung insbesondere bei der Gesundheitsförderung sowie der Versorgung und Begleitung von Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf sowie deren Angehörigen beziehungsweise nahestehenden Bezugspersonen vermitteln. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen.

Ausbildungsdauer und Abschluss

Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung

  • in Vollzeitform zwölf Monate (die ersten drei Monate gelten als Probezeit)
  • in Teilzeitform höchstens 24 Monate.

Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab (praktisch, schriftlich, mündlich); prüfende Stelle sind die Bezirksregierungen Köln oder Düsseldorf.

Bitte beachten Sie: Der erfolgreiche Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung und die damit verbundene Erlaubnis zum Tragen der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistent” ist nicht gleichzeitig mit dem Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses (z.B. Hauptschulabschluss) verbunden.

Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten erfolgt entsprechend der Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz kompetenzorientiert sowie im Wechsel von Abschnitten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung gem. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz – PflfachassAPrV.

Den Rahmenlehrplan für die einjährige generalistische Pflegefachassistenzausbildung in Nordrhein-Westfalenfinden finden Sie unter folgendem Link Rahmenlehrplan_Pflegefachassistenz_nrw

Theoretischer und praktischer Unterricht (ca. 700 Std.)

Die Ausbildung in der generalistischen Pflegefachassistenz umfasst mindestens den in der Anlage 1 Buchstabe A PflfachassAPrV aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von mindestens 700 Stunden.

Im theoretischen und praktischen Unterricht sind die Kompetenzen gemäß Anlage 1 Buchstabe A PflfachassAPrV zu vermitteln, die zur Erreichung des Ausbildungsziels gemäß § 3 PflfachassAPrV führen.

Ausgewählte Inhalte, zum Bsp.

  • Bei der Pflegeplanung, Pflegediagnostik und Pflegedokumentation von Menschen aller Altersstufen mitwirken
  • Pflege von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen Problemlagen in stabilen Pflegesituationen unter dem Fokus von Gesundheitsförderung und Prävention
  • Menschen aller Altersstufen bei der Lebensgestaltung unterstützen und begleiten
  • Kommunikation und Interaktion mit Menschen aller Altersstufen und ihren Bezugspersonen gestalten
  • Ethisches Handeln entwickeln
  • Die eigene Rolle im intra- und interprofessionellen Team annehmen
  • Bei medizinisch-diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen mitwirken
  • Mitwirken bei der Sicherung der Qualität der Pflege und der Versorgung in den unterschiedlichen Settings
  • Pflegehandeln an rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
  • Gemeinsam mit den Pflegefachpersonen berufliche Anforderungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse bewältigen
  • Verantwortung für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit (lebenslanges Lernen) sowie das berufliche Selbstverständnis übernehmen

Praktischer Teil der Ausbildung (ca. 950 Std.)

Die Ausbildung in der generalistischen Pflegefachassistenz umfasst mindestens die in Anlage 1 Buchstabe B PflfachassAPrV aufgeführte praktische Ausbildung von mindestens 950 Stunden.

Die Auszubildenden sollen während der praktischen Ausbildung nach § 5 Absatz 1 PflfachassAPrV in allen nach § 3 PflfachassAPrV für die Berufsausübung wesentlichen Kenntnissen und Fertigkeiten unterwiesen werden. Sie sollen Gelegenheit haben, die im theoretischen und praktischen Unterricht erworbenen Kenntnisse zu vertiefen und zu lernen, diese bei der praktischen Arbeit anzuwenden.

Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit und wird vom Träger der praktischen Ausbildung auf Grundlage der Ausbildungsplanung der Pflegeschule gewährt.

Die praktische Ausbildung beginnt immer nach dem ersten Theorieblock (Einführungsblock) und wird verpflichtend beim Träger der praktischen Ausbildung durchgeführt.

Träger der praktischen Ausbildung, Einsatzbereiche

Die praktische Ausbildung findet beim sog. Träger der praktischen Ausbildung (Ausbildungsbetrieb) statt. Dieser trägt die Verantwortung für die Durchführung der praktischen Ausbildung einschließlich ihrer Organisation. Er schließt mit der oder dem Auszubildenden einen schriftlichen Ausbildungsvertrag.

Der Träger der praktischen Ausbildung zahlt für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung. Der Anspruch auf Ausbildungsvergütung besteht nur, soweit nicht Ansprüche auf Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung –  oder Übergangsgeld nach den für die berufliche Rehabilitation geltenden Vorschriften bestehen oder andere vergleichbare Geldleistungen aus öffentlichen Haushalten gewährt werden.

Einsatzbereiche in der praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung wird unter Anleitung von qualifizierten Praxisanleiter/innen durchgeführt

  • im Krankenhaus,
  • in der stationären Langzeitpflege sowie
  • in Einrichtungen der ambulanten Versorgung bzw. teilstationären Pflege

In vier Praxisphasen werden diese Versorgungsbereiche durchlaufen (1. und 4. Einsatz beim Ausbildungsbetrieb).

 –  ca. 460 Stunden beim Ausbildungsträger

 –  2 x ca. 230 Stunden in den beiden komplementären Pflichteinsätzen

Zugangsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber müssen

  1.  in gesundheitlicher Hinsicht zur Absolvierung der Ausbildung geeignet sein,
  2.  mindestens über einen Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen,
  3.  sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Absolvierung der Ausbildung ergibt (Nachweis erfolgt durch ein „Erweitertes Führungszeugnis) und
  4.  über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Abweichend von Nummer 2 und Nummer 4 können Bewerberinnen und Bewerber nach Genehmigung durch die zuständige Behörde zugelassen werden, wenn eine positive Eignungsprognose der Schule vorliegt. Kooperationen mit entsprechend zertifizierten Einrichtungen zur Erlangung eines allgemeinbildenden Schulabschlusses und beziehungsweise oder zur Vertiefung von Kenntnissen der deutschen Sprache, die zur Berufsausübung erforderlich sind, sind möglich. Ausbildungen mit integriertem Schulabschluss oder beziehungsweise und vertiefenden Sprachkursen sind als Teilzeitausbildung entsprechend zu verlängern.

Persönliche Voraussetzungen

Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung sind insbesondere:

  • soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten, Fähigkeit, anderen zuhören zu können
  • gute Umgangsformen
  • Freude und Geschick im Kontakt und Umgang mit Menschen aller Altersstufen
  • psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit, sich abzugrenzen
  • physische Belastbarkeit
  • Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit
  • Zuverlässigkeit, Kreativität, Flexibilität
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur persönlichen Entwicklung
  • Beherrschen der deutschen Sprache, mündlich wie schriftlich
Verkürzung der Ausbildung/ Anrechnung einer gleichwertigen Ausbildung

In Einzelfällen ist auf Antrag eine Verkürzung der Ausbildung möglich. Eine Aufnahme in eine verkürzte Ausbildung ist nur zulässig, wenn vor Eintritt in die Ausbildung die Genehmigung der zuständigen Behörde vorliegt.

Unabhängig von einem Antrag auf eine Anrechnung einer gleichwertigen Ausbildung/einer Verkürzung der Ausbildung müssen auch die Zugangsvoraussetzungen gemäß PflfachassAPrV erfüllt sein. Die Durchführung der Ausbildung und das Erreichen des Ausbildungszieles dürfen durch die Verkürzung nicht gefährdet sein.

Bei der Prüfung einer Anrechnung einer gleichwertigen Ausbildung oder von Teilen einer Ausbildung durch die zuständige Bezirksregierung sind über die Pflegeschule die zur Prüfung notwendigen Nachweise in Kopie vorzulegen. Die Pflegeschule muss der Bezirksregierung einen Vorschlag über die Dauer der Verkürzung unterbreiten mit einer Erklärung hinsichtlich des Erreichens der Ausbildungsziele. Die Nachweise dienen der Prüfung einer Gleichwertigkeit zur Pflegefachassistenzausbildung und der Prüfung möglicher anrechenbarer Ausbildungszeiten.

Liegen bei Ihnen ggf. Verkürzungstatbestände vor, sprechen Sie uns bitte an – wir beraten Sie gerne.

Förderung, Finanzierung
  • Schulkosten fallen nicht an.
  • Ausbildungsvergütung (tariflich geregelt) vom Träger der praktischen Ausbildung.
  • Förderung durch Bildungsgutschein (AZAV) der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenter ist möglich. Sprechen Sie bitte Ihre/Ihren zuständigen Sachbearbeiter*in an.
  • Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz möglich (Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildung von sozialversicherungspflichten Beschäftigten). Weitere Informationen erhalten Sie hier: Arbeitsagentur.de_Weiterbildung-Qualifizierungsoffensive
  • Berufsausbildungsbeihilfe ist möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Arbeitsagentur.de_Berufsausbildungsbeihilfe-bab

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

Beruf und Karriere nach der Ausbildung

Nach Ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung können Sie sich zum Beispiel in

  • stationären Pflegeeinrichtungen,
  • der ambulanten Pflege,
  • Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen,
  • betreuten Wohngruppen,
  • Krankenhäusern

bewerben.

Übergang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau zum Pflegefachmann

Die Voraussetzungen für den Zugang in die dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann sind im bundeseinheitlichen Pflegeberufegesetz (§ 11) geregelt.

Ergänzend zum erfolgreichen Abschluss der Pflegefachassistenzausbildung ist demnach mindestens ein Hauptschulabschluss erforderlich. Ohne allgemeinbildendem Schulabschluss ist  der Übergang in die dreijährige generalistische Ausbildung nicht möglich. 

Bitte beachten Sie, dass Einzelfallentscheidungen und Ausnahmegenehmigungen nicht möglich sind!

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an – wir beraten Sie gerne.

Bewerbung

Bewerbungszeitraum

Ganzjährig

Bewerbungsunterlagen

Ihre Bewerbung senden Sie uns bitte mit folgenden Unterlagen

  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses

Bei ausländischen Schulabschlüssen ist die Anerkennung durch die Bezirksregierung notwendig!

Nach Eingang Ihrer Bewerbung an bewerbung@pflegeschule-vfa.de hören Sie von uns und gg­fs. vereinbaren wir einen Termin zum persönlichen Kennenlernen.

Weitere Informationen und gesetzliche Grundlagen zur Ausbildung und Informationen zur Externenprüfung in der Pflegefachassistenz für Interessentinnen und Interessenten finden Sie unter:

Termine

Die nächsten Kurse finden Sie in unserer -> Terminliste, zusätzliche Termine teilen wir ihnen gerne auf Anfrage mit.

Veranstaltungsort Euskirchen

Pflegeschule VfA e.V.
Rudolf-Diesel-Straße 1
53879 Euskirchen
Telefon: 02251 14650
Kostenlose Hotline 0800 1610196

Veranstaltungsort Viersen

Pflegeschule VfA e.V.
Gladbacher Straße 189
41747 Viersen
Telefon: 02162 / 36 17 20
Kostenlose Hotline 0800 1610196

 

Veranstaltungsort Köln

Pflegeschule VfA e.V.
Schönhauser Str. 64
50968 Köln
Telefon: 0221/84617610
Kostenlose Hotline 0800 1610196

Veranstaltungsort Bonn

Pflegeschule VfA e.V.
Koblenzer Straße 112
53177 Bonn
Telefon: 0228 969613 0
Kostenlose Hotline 0800 1610196