Unser Ausbildungsangebot
Unsere Kurse richten sich an Personen mit Interesse an der Pflege in Gesundheitsberufen.
Staatlich anerkannt
Pflegefachfrau/ Pflegefachmann
Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege wurden zusammengelegt. Die Auszubildenden absolvieren nun in den ersten zwei Jahren eine gemeinsame, auf alle Versorgungsbereiche ausgerichtete Ausbildung. Im dritten Jahr können sie sich für die Fortsetzung dieser generalistischen Ausbildung und den Erwerb des Abschlusses Pflegefachmann/-frau entscheiden oder sie können ihren Schwerpunkt auf die Pflege alter Menschen oder die Versorgung von Kindern legen und einen Abschluss als Altenpfleger/in bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in erwerben. Daneben kann eine Pflegeausbildung auch in Form eines Hochschulstudiums absolviert werden.
Die Pflegeschule stellt den theoretischen und praktischen Unterricht gemäß § 2 PflAPrV sicher für die Ausbildung.
https://www.pflegeausbildung.net/beratung-und-information/publikationen.html
Dauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und besteht aus ca. 2100 Unterrichtseinheiten Theorie und ca. 2500 betriebspraktische Stunden
Förderung
Finanzierung durch die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder das Land NRW möglich
Abschluss
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent
Zu den Aufgaben einer Pflegefachassistentin / eines Pflegefachassistenten gehören unter anderem die fachkundige Pflege und Betreuung älterer Menschen in stabilen Pflegesituationen.
Durch das bestandene staatliche Examen der Pflegefachassistentin / zum Pflegefachassistenten erhalten Sie einen Anspruch auf den Zugang zur 3-jährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann.
Wenn Sie einen sehr guten oder guten Examenabschluss erreichen, können Sie die Staatliche Prüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW zur Ausbildung der Pflegefachfrau / des Pflegefachmann auf Antrag bis zu einem Jahr verkürzen.
Dauer
Die Ausbildung besteht aus ca. 750 Unterrichtsstunden Theorie und ca. 900 Stunden Praxis
Förderung
Finanzierung durch die Arbeitsagentur, das Jobcenter oder das Land NRW möglich
Abschluss
Staatliche Prüfung gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung NRW