Qualifikation
BETREUUNGSASSISTENT/IN
für eine ergänzende Betreuung pflegebedürftiger Menschen nach § 53c SGB XI
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Gesundheitliche Eignung
Persönliche Eignung
Nachweis über ein Orientierungspraktikum (Umfang 40 Stunden) in einer voll-, oder teilstationären Pflegeeinrichtung
Ihre Aufgaben
Ihre zentralen Tätigkeiten als Betreuungsassistent/in ist die gemeinsame Gestaltung des Alltags mit dem pflegebedürftigen Menschen.
Sie begleiten diese Menschen und widmen ihnen die Zeit, die Angehörige und Pflegepersonal oft nicht haben.
Inhalte der Fortbildung
Vollzeit oder Teilzeit
Theoretischer Unterricht (160 Std.)
- Demenz und psychische Erkrankungen
- Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
- Hauswirtschafts- und Ernährungslehre
- Umgang und Beschäftigung mit demenziell veränderten Menschen
- Alterskrankheiten
- Rechtliche Grundlagen
Praktikum (77 Std.)
Zwei Wochen Praktikum in einem Pflegeheim oder in einer Tagespflegeeinrichtung
Hinweis: Für die berufliche Ausübung dieser Tätigkeit ist nach §53c SGB XI eine jährliche, zweitägige Fortbildung (Auffrischungsseminar) vorgeschrieben.
Abschluss
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Qualifikationsbescheinigung des „Verein zur Förderung der Altenpflege“ mit einem detaillierten Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Beruf und Karriere
Sie können als Betreuungsassistent/in für Demenzkranke in stationären Pflegeeinrichtungen, in der Tagespflege, in der ambulanten Pflege oder auch selbständig tätig werden.
Gebühr und Förderung
Die Kosten für die Fortbildung betragen 832,- (ohne Förderung, inkl. MwSt.)
Mit Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen erhalten Sie einen Bildungscheck oder einen Prämiengutschein des Landes Nordrhein-Westfalen, einen Quali-Check des Landes Rheinland-Pfalz, einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
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