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Weiterbildung nach § 7a SGB XI

PFLEGEBERATER/ -IN

Staatlich anerkannt

Diese Weiterbildung richtet sich an:

 

Die hohen Anforderungen an die Pflegeberatung erfordern qualifiziertes Personal. Die Pflegeberatung setzt daher eine abgeschlossene Berufsausbildung als:

N

Examinierte Altenpfleger/ -innen

N
Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
N

Examinierte Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/ -innen

N
Sozialversicherungsfachangestellte
N
Sozialversicherungsfachangestellte/r
N
Sozialpädagogen/innen
N
Heilpädagogen/innen

Ziel der Weiterbildung

Sie qualifizieren sich für eine Tätigkeit als Pflegeberater/ -in nach § 7a SGB XI.

Das neu erworbene Wissen eröffnet Ihnen interessante berufliche Perspektiven in einem umfassenden Arbeitsfeld mit vielen verschiedenen Einsatzmöglichkeiten.

Weiterbildung Pflegeberater

Inhalte der Weiterbildung

Die Weiterbildung zum/zur Pflegeberater/ -in ist in 5 Module unterteilt:

1. Pflegefachwissen (100 Std.)
Vollzeit oder Teilzeit

  • Fachbegriffe pflegerischer Leistungen
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Medizin
  • Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften
  • Medizinischer Bedarf chronisch Kranker und pflegebedürftiger Menschen
  • Besonderheiten der Pflege und Betreuung bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz infolge von
  • Demenzerkrankungen und geistigen Behinderungen
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Beratung zu pflegeinhaltlichen Fragen und Pflegeanleitung
  • Abgrenzung der Behandlungspflege von der Grundpflege
  • Aktivierende und kompensierende Pflege
  • Qualitätssicherung pflegerischer und medizinischer Leistungen
2. Case-Management (180 Std.)
Vollzeit oder Teilzeit

Theoretische und praktische Grundlagen des Case Management (110 Stunden)

  • Definitionen und Funktionen von Case Management
  • Konzepte des Case Managements
  • Zusammenarbeit und Netzwerkarbeit in interdisziplinären Kooperationen
  • Ressourcenanalyse und Ressourcensicherung
  • Konzepte zur Bedarfsermittlung und Angebotssteuerung
  • Handlungsfeldspezifische Theorien und Anwendungen

Arbeitsfeldspezifische Vertiefung (70 Stunden)

  • Interventionslogiken zur Umsetzung geltenden Rechts
  • Erstellen von Versorgungsplänen unter Berücksichtigung anerkannter Klassifikationssysteme (z. B. ICF)
  • Versorgungspläne als Mittel der Fallsteuerung
  • Kenntnisse sozialrechtlicher Verfahren (Verwaltungsakt, Widerspruch, Klage)
  • Grundsätze sozialrechtlichen Handelns (§§ 12ff SGB X)
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Konzepte integrativer Angehörigenarbeit
3. Allgemeines Sozialrecht (120 Std.)
Vollzeit oder Teilzeit 

Allgemeines Sozialrecht (40 Stunden)

  • Aufklärung, Auskunft, Beratung, Antragstellung (§§ 13ff SGB I)
  • Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch
  • Grundkenntnisse des Rehabilitationsrechts
  • Leistungsrecht der Pflegeversicherung
  • Sachleistungen der Krankenversicherung

Besondere pflegerelevante Rechtsfelder (80 Stunden)

  • Rehabilitationsrecht
  • Vertragsrecht der Pflegekassen
  • Privates Vertragsrecht insbesondere bei Heimverträgen und bei Pflegeverträgen in der häuslichen Pflege
  • Datenschutz
  • Pflegebegutachtung nach dem SGB XI und dem SGB XII
  • Grundsätze des Rechts der Vorsorgevollmachten und des Betreuungsrechts
  • SGB XII, SGB II
  • Bundesversorgungsgesetz
4. Praktikum
Die Qualifikation zur Pflegeberaterin und zum Pflegeberater beinhaltet den Nachweis eines einwöchigen Praktikums in einem ambulanten Pflegedienst sowie eines zweitätigen Praktikums in einer teilstationären Pflegeeinrichtung.
5. Reflektionstag (8 Std.)
Aufbereitung der einzelnen Modulinhalte

Abschluss

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der Pflegeschule VfA e.V. mit einem detaillierten Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Beruf und Karriere

Sie können als Pflegeberater/ -in nach § 7a SGB XI zum Beispiel in Krankenhäusern, in ambulanten Pflegeberatungsstellen, bei Kranken- und Pflegekassen oder auch selbstständig tätig werden.

Gebühr und Förderung

Die Kosten für die Fortbildung betragen 2.500,- (inkl. MwSt.)

Mit Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen erhalten Sie einen Bildungscheck oder einen Prämiengutschein des Landes Nordrhein-Westfalen, einen Quali-Check des Landes Rheinland-Pfalz, einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

“Ihr Erfolg ist unser Ziel!”
Ursula Zimmer-Hartmann,
Geschäftsführung

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